Willkommen in der Praxis Tapferes Schneiderlein in Viersen. Ich begleite Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 21 Jahre) und ihre Bezugspersonen, wenn Sorgen, Ängste, belastende Gedanken oder Verhaltensweisen den Alltag erschweren.
Ich arbeite mit der Verhaltenstherapie (VT) – einem wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie (G-BA). Verhaltenstherapie geht davon aus, dass unser Denken, Fühlen und Handeln durch Erfahrungen geprägt wird – und dass wir ungünstige Muster auch wieder verändern können. Gemeinsam verstehen wir, welche Verhaltensweisen und Denkmuster früher hilfreich waren, heute aber Schwierigkeiten verursachen. Ziel ist es, neue, hilfreiche Wege im Umgang mit sich selbst und anderen zu finden.
Ich arbeite transparent, wertschätzend und auf Augenhöhe – Therapie bedeutet für mich gemeinsame Entwicklung, nicht Belehrung.
Wichtige rechtliche Information vorab:
Bevor eine Psychotherapie beginnen kann, müssen alle sorgeberechtigten Elternteile schriftlich einwilligen.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist die Einwilligung beider erforderlich. Wenn ein Elternteil nicht zustimmt, kann die Therapie erst nach einer familiengerichtlichen Klärung beginnen.
Jugendliche ab 15 Jahren können – bei entsprechender Einsichts- und Urteilsfähigkeit (§ 630d BGB) – selbst in die Behandlung einwilligen; die Eltern bleiben jedoch Vertragspartner.
Kosten und Abrechnung
Ich biete Behandlungen für:
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler
- Gesetzlich Versicherte
Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler nach Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Für Gesetzlich Versicherte nach EBM.
